UPDATE 1/2021

COVID-19 - VATERSCHAFTSURLAUB - ERBRECHT
Dies sind die Hauptthemen, auf welche im UPDATE 01/2021 eingegangen wird. 

COVID-19-EIN AKTUELLER ÜBERBLICK
Die Corona-Pandemie hat uns weiterhin fest im Griff. Es wird aufgezeigt, welche Aspekte für Unternehmen und Privatpersonen relevant sind. Unter anderem wird in diesem Artikel die Bestimmungen bei Homeoffice, Kurzarbeit und Erwerbsersatz, die Härtefallregelung und Kündigunsfristen thematisiert.

VATERSCHAFTSURLAUB - WAS IST ZU TUN?
Seit dem 1. Januar 2021 haben frischgebackene Väter Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Was muss man als Arbeitgeber dazu wissen?

ERBRECHT - WISSENSWERTES ZUR WILLENSVOLLSTRECKUNG
Gesetzliche und testamentarisch eingesetzte Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft. Entscheide über die Aufteilung und Verwaltung des Erbes müssen die Beteiligten gemeinsam fällen – und zwar einstimmig. Wer sicherstellen möchte, dass sein letzter Wille im gewünschten Sinn umgesetzt wird, bestimmt mit Vorteil zu Lebzeiten einen Willensvollstrecker.



Lesen Sie zudem in den Kurznews über: 
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MWST: Online wird Standard
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Vaterschaftsurlaub
Sozialversicherungen; Beiträge und Leistungen 2021

 

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